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   OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06   

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https://dejure.org/2008,11010
OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06 (https://dejure.org/2008,11010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 5 U 217/06 (https://dejure.org/2008,11010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 5 U 217/06 (https://dejure.org/2008,11010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten in Höhe einer aufgrund versäumter Klagefrist entgangenen Berufsunfähigkeitsrente; Zurechnung des Verhaltens eines Ehegatten im Zusammenhang mit falschen Angaben i.R.e. Versicherungsantrags; ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1 S. 3; ; VVG § 17; ; VVG § 20 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwaltshaftung wegen des Entgehens der Leistungen aus einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vergleichsangebot als Vermögensposition

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vergleichsangebot als Vermögensposition

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vergleichsangebot als Vermögensposition

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
    f) Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen und außerstande ist, Tätigkeiten auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte und deren Ausübung seiner bisherigen Lebensstellung entspräche (BGH VersR 1989, 903, 904).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
    Unter dem konkret ausgeübten Beruf versteht man die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Berufstätigkeit (BGH VersR 1987, 753, 754).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.1999 - 4 U 37/98

    Rücktritt des Rechtsschutzversicherers vom Vertrag wegen unrichtiger Angaben über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
    Bleibt das Antwortfeld leer, so bedeutet dies auch nicht eine verneinende Antwort (so etwa OLG Düsseldorf RuS 1999, 356).
  • OLG Köln, 15.11.1990 - 5 U 235/89

    Berufsunfähigkeit eines mitarbeitenden Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
    Maßgeblich ist der Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung, durch den der Versicherungsnehmer sein Einkommen bei Eintritt des Versicherungsfalles erzielt hat (OLG Köln VersR 1992, 1079, 1080).
  • OLG Hamm, 05.01.1996 - 20 U 308/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06
    bb) Die Frage der Erheblichkeit - die Gefahrerheblichkeit muss trotz der Vermutung des § 16 Abs. 1 S. 3 VVG, wenn sie nicht auf der Hand liegt, unter Rückgriff auf die Geschäftsgrundsätze des Versicherers festgestellt werden - im Hinblick auf die Knieverletzung für den Abschluss des Versicherungsvertrages liegt, gerade auch im Hinblick auf den angegebenen Beruf der versicherten Person, bei der, wie von der Klägerin geltend gemacht wird, die schwere körperliche Tätigkeit im Vordergrund gestanden haben soll, auf der Hand, entsprechende Darlegungen der Versicherung sind insoweit entbehrlich (so für Kniebeschwerden im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung OLG Hamm RuS 1997, 215).
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